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Laut Gesetz sollte die erste Wohnungseigentümerversammlung des Jahres, in der unter anderem die Abrechnung für das vergangene Jahr und der Haushaltsplan für das laufende Jahr vorgelegt werden müssen, in der ersten Januarhälfte stattfinden. Sie kann jedoch bis zum Ende des ersten Quartals erfolgen, wenn die Condominiumsordnung dies zulässt oder die Eigentümerversammlung dies beschlossen und mehrheitlich gebilligt hat.