Finanzen

Rechnungen

Bis vor kurzem waren Steuerzahler verpflichtet, Rechnungen aus steuerlichen Gründen für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 5 Jahren (Privatpersonen) und bis zu 10 Jahren (Unternehmen) aufzubewahren. Tatsächlich war einer der wichtigsten Punkte in unseren früheren IRS-Seminaren, immer nach einer Fatura zu fragen und diese bis zum Jahresende an einem sicheren Ort aufzubewahren. Auf die Frage, ob Steuerzahler ihre Rechnungen weiterhin aufheben müssen, antwortet die Steuerbehörde (AT) mit NEIN. Tatsächlich gilt jetzt, dass „die meisten Rechnungen weggeworfen werden können, nachdem geprüft wurde, ob sie auf E-Fatura korrekt sind“.