T06D - IVA

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Vorbemerkung: Diese Ausführungen sind nur als Überblick gedacht. Die Steuergesetze und -regelungen ändern sich oft und manchmal unerwartet. Wir empfehlen dringend, professionellen Rat einzuholen.

2026 gilt für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, einschließlich Folgenahrung, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und vollwertige Ersatznahrung zur Gewichtskontrolle weiterhin der reduzierte IVA-Satz von 6 %.

Das Gesetz, das eine vorübergehende Mehrwertsteuerbefreiung (mit dem Recht auf Vorsteuerabzug) für die unten aufgeführten Produkte vorsieht, gilt nun bis zum 31. Dezember 2026. Die vorübergehende Mehrwertsteuerbefreiung gilt für:

  • Düngemittel und Produkte zur Verbesserung oder Aufbereitung von Böden

  • Mehl, Getreide und Saatgut, einschließlich Mischungen und Nebenprodukten aus der Lebensmittelindustrie, sowie allen Produkten, die sich zur Fütterung von Vieh, Geflügel, anderen Tieren und Zuchtfischen für den menschlichen Verzehr eignen

  • Glasflaschen, die üblicherweise in der Landwirtschaft verwendet werden

Eine vorübergehende Mehrwertsteuerbefreiung gilt auch für:

  • Trocken- oder Nassfutter für Haustiere, das an gesetzlich anerkannte Tierschutzvereine geliefert wird

Ebenfalls mehrwertsteuerermäßigt sind nun:

a) Verarbeitung von Oliven zu Olivenöl

Dienstleistungen, bei denen Oliven zu Olivenöl verarbeitet werden (z. B. durch lagares), fallen nun    ausdrücklich unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. 

b) Wildfleisch (caça maior e menor)

Frisches oder gefrorenes essbares Fleisch und Innereien von legal gejagten Tierarten fallen nun unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. 

c) Von registrierten Kunsthändlern verkaufte Kunstgegenstände

Registrierte Kunsthändler profitieren nun beim Verkauf von Kunstwerken vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz, außer diese fallen unter die Regelung für Gebrauchtwaren 

Erweiterte Mehrwertsteuerbefreiung für Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen

  • Die Befreiung für Rollstühle, Dreiräder und angepasste Autos wird ausgeweitet.

  • Sie gilt nun auch für Käufe durch:

  • gemeinnützige Organisationen

  • gemeinnützige Sportvereine

  • Einrichtungen der sozialen Solidarität

  • Genossenschaften

  • Vereinigungen für und von Menschen mit Behinderungen.

DIE MEHRWERTSTEUER (Imposto sobre o Valor Acrescentado, IVA) wird erhoben bei:

Besteuerbare Körperschaften

  • Alle Personen und Körperschaften, die kontinuierich und selbständig Waren oderDienstleistungen herstellen, liefern oder damit handeln.
  • Diejenigen, die selbständig eine einzelne besteuerbare Transaktion durchführen, vorausgesetzt dass diese in Verbindung steht mit der Ausübung o.g. Aktivitäten wo auch immer (d.h. ein ausländisches Unternehmen liefert Güter nach Portugal).
  • Diejenigen, die gelegentlich Geschäfte machen, die der Einkommensteuer (persönlich: IRS oder geschäftlich: IRC) unterliegen.
  • Empfänger von bestimmten Gütern und Dienstleistungen, die im Gesetz ausdrücklich genannt sind und unter den darin enthaltenen Bedingungen, wenn der Lieferant eine ausländische Firma ist, die ihren Sitz nicht in Portugal hat.
  • Alle natürlichen und juristischen Personen, die entsprechend den Zollgesetzen Güter einführen.
  • Alle natürlichen und juristischen Personen, die auf einer Rechnung oder einem ähnlichen Dokument Mehrwertsteuer ausweisen. 

Seit 2023 unterliegen kleine Stromerzeuger (z. B. Personen mit Solaranlagen, die überschüssige Energie zurück ins Netz verkaufen) der normalen IVA/MwSt.-Regelung, jedoch nur für die Tätigkeit des Stromverkaufs. Hierzu gibt es in diesem Bulletin keine spezifische Information, bitte wenden Sie sich an hren Steuerberater.

Besteuerbare Transaktionen

Steuerpflichtig sind weiterhin:

  • Die Lieferung von Gütern
  • Die Erbringung von Dienstleistungen
  • Die Einfuhr von Gütern von außerhalb der EU
  • Bestimmte Transaktionen zwischen Mitgliedern der EU, wenn der Verkäufer in einem anderen Mitgliedstaat der EU mehrwertsteuerpflichtig ist.

STEUERSÄTZE

In Portugal (Kontinent) gelten folgende Steuersätze: Ein verminderter von 6 %, ein mittlerer von 13 % und der Normalsatz von 23 %.

Der verminderte Steuersatz wird im wesentlichen auf Grundnahrungsmittel angewandt (z.B. Reis, Getreide, Brot), Wasser, Arzneien, Personentransport, Shows und öffentliche Darbietungen, Hotelübernachtungen, Atemschutzmasken und Haut -Desinfektionsgele. Die vollständige Liste finden Sie hier: https://info.portaldasfinancas.gov.pt/pt/informacao_fiscal/codigos_tributarios/civa_rep/Pages/c-iva-listas.aspx 

Der mittlere Satz gilt für weitere Produkte für den menschlichen Verzehr wie auf Dosenfleisch und -fisch, Trockenfrüchte und Kaffee. Die vollständige Liste finden Sie hier https://info.portaldasfinancas.gov.pt/pt/informacao_fiscal/codigos_tributarios/civa_rep/Pages/c-iva-listas.aspx#L2

Der Normalsatz wird auf alle Güter und Dienstleistungen angewandt, die nicht unter de beiden anderen Sätze fallen.

Die o.g. Sätze liegen für Transaktionen, die als in den Autonomen Regionen der Azoren und Madeira stattfindend gelten  bei 4 %, 9 % und 16 %  bzw. bei 5 %, 12 % und 22 %. 

Strom

Der ermäßigte Satz für die Lieferung von Elektrizität wird bis 2026 verlängert (für die Azoren und Madeira gibt es Unterschiede*)

1. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz IVA) von 6 % gilt für:

  1. den festen (Leistungs-) Anteil des Netzzugangstarifs für Verbraucher mit einer vertraglichen Leistung von bs zu 3,45 kVA

  2. den Rundfunkbeitrag CAV (Contribuiçâo Audiovisual )

2. Der mittlere MwSt.-Satz wurde von 13 % auf 6 % gesenkt und gilt für

  1. Stromverbrauch bis zu 200 kWh innerhalb von 30 Tagen für Verbraucher mit einer vertraglichen Leistung von bis zu 6,9 kVA

  2. Familien mit 5 oder mehr Personen bei enem Stromverbrauch von bis zu 300kWh .

3. Der Normalsatz von 23 % gilt für:

  1. Stromverbrauch 2025 über 200 kWh (für Familien mit 5 oder mehr Personen über 300 kWh).

  2. auf den restlichen Wert der vertraglich vereinbarten Leistung

  3. Lieferungen an Kunden mit einer vertraglich vereinbarten Leistung ≥ 10,35 kVA.

  4. Steuern und Gebühren auf Strom, insbesondere die Spezielle Verbrauchssteuer IEC (Imposto Especial de Consumo) und die Abgabe für die Generaldirektion für Energie und Geologie DGEG (Direçâo Geral de Energia e Geologia).

*Für die Autonome Region Azoren liegt der verminderte Satz bei 4 %, für die Autonomen Region Madeira bei 5 %, die Standardsätze bei 16 % bzw. 22 %.

VORSTEUERABZUG

Die Steuerhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Steuer auf den Wert der während eines bestimmten Zeitraumes verkauften Güter oder Dienstleistungen und der Steuer auf die während desselben Zeitraumes eingekauften Güter oder Dienstleistungen.

Portugal führte zum 1. Juli 2025 mehrere Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer/IVA ein, die insbesondere für Selbstständige und Kleinunternehmer von Bedeutung sind.

Befreiung von der IVA-Pflicht Unternehmen

  • Die allgemeine Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Selbstständige (regime de isenção – Art. 53 CIVA) bleibt 2026 bei 15.000 Euro.

  • Ab Januar 2026 müssen sich alle, die die Schwelle von 15.000 € überschreiten, für die IVA registrieren, die Frist für die Meldung bei den Finanças beträgt 15 Tage.

  • Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 650.000 € müssen ab 2026 monatliche IVA-Erklärungen einreichen.

Die Befreiungsregelung ermöglicht es Ihnen, keine Steuern zu berechnen, aber Sie können diese auch nicht abziehen. Überlegen Sie sich, was für Ihre Situation am besten geeignet ist. Es gibt keine Antwort, die für alle gilt. Wenden Sie sich an einen Steuerberater, bevor Sie die Befreiung beantragen.

Wenn Sie keine steuerpflichtigen Umsätze haben, reicht das System Ihre IVA-Erklärung automatisch ein – eine manuelle Einreichung ist nicht erforderlich.

Ihre angegebenen Umsatzsteuereinnahmen werden nun automatisch mit den Sozialversicherungssystemen synchronisiert, wodurch Ihre Beiträge und die Einhaltung der Vorschriften vereinfacht werden.

Ab Juli 2025 können Nicht-Residenten unabhängig von ihrem Umsatz nicht mehr die Mehrwertsteuer-befreiung für Kleinunternehmen in Anspruch nehmen.

  • Nichtansässige Inhaber einer Alojamento Local-Lizenz in Portugal können unabhängig von ihrem Umsatz nicht mehr die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen in Anspruch nehmen. Gemäß Gesetzesdekret Nr. 35/2025 müssen sie:

  • sich für die IVA in Portugal registrieren lassen 

  • Auf alle Buchungen eine IVA von 6 % erheben (Madeira5 %, Azoren 4 %.

  • einen Steuerrepräsentanten für Portugal benennen (wenn sie nicht EU bzw. EWR sind).

  • regelmäßige IVA-Erklärungen abgeben.

Diese Änderungen stehen im Einklang mit den EU-Richtlinien zur Harmonisierung der Mehrwertsteuervorschriften und zur Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften für Gebietsfremde, die in einem EU-Mitgliedstaat wirtschaftlich tätig sind.

  • Für andere KMU-Regelungen (Kleine und Mittlere Unternehmen, auch SME) wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Zahlung
Nach Vorsteuerabzug und Steuerveranlagung ist die IVA der Steuerbehörde per Scheck Postanweisung oder Banküberweisung zu zahlen.

Selbstständige, die unter die vereinfachte Regelung fallen, müssen nun vierteljährliche IVA-Erklärungen einreichen statt jährlich. 

IVA-Pflichtige können eine flexible Zahlung der IVA im Rahmen der monatlichen und vierteljährlichen Regelung für die Abgabe der periodischen CIVA-Erklärung beantragen.

Flexibilitätsmaßnahmen für IVA-Steuerzahler

  • Zahlungsaufschub: Steuerzahler mit vorübergehenden Liquiditätsproblemen können einen Zahlungsaufschub für IVA-Verpflichtungen beantragen. Diese werden von der Autoridade Tributária von Fall zu Fall geprüft und erfordern oft eine Begründung für die Notlage oder verspätete Zahlungen von Kunden.

  • Ratenvereinbarungen: In bestimmten Fällen können Steuerzahler beantragen, die IVA in Raten zu zahlen, insbesondere wenn der fällige Betrag erheblich ist oder wenn unerwartete Ausgaben den normalen Geschäftsbetrieb gestört haben.

  • Verzicht auf Strafen für erstmalige Fehler: Die neuen Vorschriften sehen Milde bei geringfügigen Verzögerungen bei der Einreichung oder Zahlung vor, insbesondere für diejenigen, die zum ersten Mal eine Erklärung im Rahmen des monatlichen Systems einreichen.

  • Übergangsunterstützung für neue Monats-Steuerzahler: Unternehmen, die 2026 (aufgrund der Überschreitung von Umsatzschwellen) von vierteljährlichen auf monatliche Steuererklärungen umstellen, können während ihrer Anpassungsphase Übergangsunterstützung und verlängerte Fristen erhalten.

  • Digitale Erinnerungen und Benachrichtigungen: Registrierte Steuerzahler, die zertifizierte Rechnungsplattformen nutzen, erhalten nun automatische Benachrichtigungen über bevorstehende Fristen, wodurch versehentliche verspätete Einreichungen reduziert werden.

PFLICHTEN DES STEUERZAHLERS 

Erklärungspflichten
Jeder Steuerpflichtige muss die Steuerbehörde benachrichtigen, wenn er:

  • ein Unternehmen gründet

  • relevante Unternehmensdaten ändert

  • seine Tätigkeit einstellt

Die Frist beträgt weiterhin 30 Tage, und die Erklärung muss beim Finanzamt eingereicht werden (in der Regel online über das Portal das Finanças).

Verpflichtung zur Rechnungsstellung
Eine Rechnung muss spätestens am 5. Werktag nach dem steuerpflichtigen Ereignis (Verkauf oder Dienstleistung) ausgestellt werden. Rechnungen müssen:

  • mit zertifizierter Software erstellt oder

  • von einer autorisierten Druckerei gedruckt und nummeriert werden (heutzutage selten). 

Rechnungen müssen enthalten:

  • Name, Adresse und Steuernummer sowohl des Verkäufers als auch des Käufers

  • Das Präfix „PT” vor der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn der Käufer ein in der EU steuerpflichtiger Unternehmer ist

  • Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen

  • Nettopreis, Umsatzsteuersatz, Umsatzsteuerbetrag

  • Grund für die Umsatzsteuerbefreiung, falls zutreffend

  • Fortlaufende Nummerierung und Datum

  • „Processed by computer”, wenn die Rechnung mit einer Software ausgestellt wurde

Alle Selbstständigen müssen Rechnungen nun mit einer von der portugiesischen Steuerbehörde zugelassenen zertifizierten Rechnungssoftware ausstellen. Diese Anforderung ist dauerhaft und gilt auch 2026.

Manuelle Papierrechnungen sind nur noch in ganz bestimmten Notfällen zulässig.

Bis zum 31. Dezember 2026 werden Rechnungen im PDF-Format rechtlich als elektronische Rechnungen anerkannt.

Steuerrepräsentant
Nicht ansässige besteuerbare Körperschaften ohne ständige Niederlassung auf portugiesischem Territorium müssen einen Repräsentanten benennen. Dieser haftet gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der Mehrwertsteuerpflichten, einschließlich Registrierung, Einreichung von Erklärungen und Zahlungen.

Wenn ein solcher Repräsentant nicht existiert, obliegen diese Verpflichtungen dem einheimischen Käufer oder Verbraucher.

Unternehmen und Privatpersonen mit Sitz in EU/EWR benötigen keinen Repräsentanten, auch wenn sie nicht in Portugal ansässig sind.

Sie müssen sich dennoch für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie in Portugal steuerpflichtige Umsätze tätigen – dies erfolgt jedoch direkt und ohne Vertreter (weitere Informationen finden Sie in unserer Kurzinfo FS 36).

Quellen ERSE und OE/2026

Disclaimer

Hinweis

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