In Portugal Gebürtige
Das Standesamt (Conservatória do Registo Civil) registriert Geburten und stellt Geburtsurkunden aus. Seit 1995 ist das eine einfache Bescheinigung, das Boletim de Nascimento.
Die Geburtsanzeige muss bei dem Standesamt erfolgen, das für das Krankenhaus, in dem das Kind geboren wurde, oder in das die Mutter nach der Geburt überwiesen wurde, zuständig ist (am Schalter von Nascer Cidadão). Wenn es nicht möglich ist, sich im Krankenhaus anzumelden, können Sie sich innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt bei jedem Standesamt anmelden oder online über die Webseite https://justica.gov.pt/Servicos/Registar-nascimento, Option Registar nascimento online. Sie müssen jedoch den digitalen CMD - Chave Móvel Digital aktiviert haben, um diese Option nutzen zu können. Danach erhalten Sie kostenlos die Geburtsurkunde per Post und eine Kopie im PDF-Format per E-Mail.
Ist eines der Elternteile Ausländer und soll das Kind einen nicht-portugiesischen Namen erhalten, muss dieser Name von dem zuständigen ausländischen Konsulat als dort landesüblich bestätigt werden, bevor er eingetragen werden kann.
Viele von Nicht-Portugiesen geborene Kinder haben das Recht, die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern anzunehmen. Wollen Sie das Recht Ihres Kindes auf eine andere, nicht-portugiesische Staatsbürgerschaft wahren, sollten Sie sich mit Ihrem Konsulat in Verbindung setzen. Viele Länder verlangen auch die Geburtsregistrierung im zuständigen Konsulat.
Kopien der Geburtsurkunde, des Certidão de Nascimento, werden für verschiedene Anlässe benötigt, z.B. für die Beantragung zum Eintritt in das Sozialversicherungssystem. Jeder, der in Portugal geboren ist, kann eine Kopie der Geburtsurkunde bei jedem Standesamt anfordern. Die Kosten sind je nach Zweck unterschiedlich und liegen zwischen 10 und 20 € .
Eine Geburtsurkunde kann angefordert werden:
online (wenn Sie einen CMD - Chave Móvel Digital haben), sie gilt 6 Monate.
in Papierform (nur am Schalter) gilt sie unbegrenzt, es sei denn, sie wird verlegt, geht verloren, wird gestohlen oder ist in schlechtem Zustand. In diesen Fällen können Sie gegen Zahlung einer Gebühr ein Duplikat des Dokuments beantragen. Termine können Sie über die SigaApp im Siga portal vereinbaren.
Bei der Online-Geburtsanzeige können Sie die Geburt anmelden und die erste Bürgerkarte (Cartão de Cidadão) für das Neugeborene bis zum Alter von einem Jahr in einem einzigen Antrag kostenlos beantragen.
Hierfür müssen Sie folgende Dokumente hochladen:
Geburtsurkunde, ausgestellt vom Krankenhaus (Declaração de nascimento)
Foto des Gesichts des Babys*
Für beide Dateien sind folgende Formate akzeptierte: PDF, JPG, JPEG oder PNG.
*Anforderungen an das Foto
Das Foto des Gesichts des Babys für die Cartão de Cidadão muss folgende Anforderungen erfüllen:
Farbfoto
Aufnahme von vorne in einem Abstand von 60 bis 80 cm zum Kind
Das Bild muss zentriert und klar sein
Der Hintergrund muss neutral und hell sein
JPEG-Format
Das Kind muss in aufrechter Position sein. Ist es jünger als ein Jahr, kann es auf einer weißen oder hellen Decke liegen und die Augen geschlossen haben, sofern der Gesichtsausdruck neutral ist (ohne die Stirn zu runzeln oder den Mund offen zu haben).
Das Foto darf nicht:
Stützen oder Gegenstände oder Personen zeigen, die das Kind halten
Reflexionen oder Schatten auf dem Gesicht des Kindes oder im Hintergrund aufweisen
Das Kind mit Accessoires wie einer Mütze oder einem Stirnband zeigen
Hinweis
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