EINLEITUNG
Die portugiesische Steuernummer (Número de Identificação Fiscal – NIF) wird in Portugal für nahezu alle offiziellen und finanziellen Angelegenheiten benötigt. um ein Bankkonto zu eröffnen, ein Auto oder eine Immobilie zu kaufen, Verträge mit Versorgern zu schließen oder auch nur irgendwo um eine Rechnung zu bitten.
Dies gilt auch für alle Ausländer, die Eigentum haben, ein Geschäft betreiben, beschäftigt sind oder in Portugal wohnen wollen. Eine Steuernummer ist nötig, um einen langfristigen Mietvertrag zu unterzeichnen, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und um Steuernachlässe zu erhalten. Auch beim Autofahren ist die NIF mitzuführen.
NIF für Nicht-Residenten mit Wohnsitz in der EU:
Wenn Sie in Portugal keinen festen Wohnsitz haben, müssen Sie sich zur erstmaligen Beantragung Ihrer Steueridentifikationsnummer an Ihr örtliches Finanzamt (Repartição de Finanças) wenden und dort die Adresse Ihres Wohnsitzes in der EU angeben. Sie müssen ein Dokument vorlegen, aus dem diese Adresse hervorgeht, sowie Ihren Personalausweis/Reisepass.
Eine NIF kann auch online von einem Anwalt (Advogado oder Solicitador) beantragt werden.
NIF für Nicht-Residenten mit Wohnsitz außerhalb der EU:
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz in Portugal haben, müssen Sie, um Ihre Steueridentifikationsnummer zum ersten Mal zu beantragen, einen Antrag bei Ihrem örtlichen Finanzamt (Repartição de Finanças) stellen und dort die Adresse Ihres Wohnsitzes außerhalb der EU angeben. Sie müssen ein Dokument vorlegen, aus dem diese Adresse hervorgeht, sowie Ihren Personalausweis/Reisepass.
Eine NIF kann auch online von einem Anwalt (Advogado oder Solicitador) beantragt werden.
Die Beantragung einer NIF durch einen Nichtansässigen ohne EU-Adresse erfordert nicht die Benennung eines Steuerrepräsentanten. Innerhalb von 15 Tagen muss jedoch Folgendes erfolgen:
Ernennung eines Steuervertreters in Portugal;
oder
Nutzung eines der folgenden (elektronischen) Benachrichtigungskanäle: Elektronische Benachrichtigungen auf dem Portal das Finanças oder caixa postal eletrónica („ViaCTT“).
Weitere Informationen zu den elektronischen Benachrichtigungen auf dem Portal das Finanças finden Sie in unserem Factsheet FS36 zur Steuervertretung.
Ein Steuerrepräsentant kann jeder sein, der entweder portugiesischer Staatsbürger oder in Portugal ansässig ist und über eine eigene NIF-Nummer verfügt. Rechtsanwälte und Steuerberater bieten in der Regel diese Dienstleistung an.
So beantragen Sie eine NIF:
Die Ausstellung der NIF kann folgendermaßen erfolgen:
über den e-balcão-Service auf der Webseite der Steuer- und Zollbehörde (Portal das Finanças) durch einen gesetzlichen Vertreter
persönlich bei einem Finanzamt, nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wenn Sie sich für einen persönlichen Termin bei einem Finanzamt entscheiden, müssen Sie diesen über das Portal das Finanças > Contactos > Atendimento por Marcação oder telefonisch beim AT Contact Centre unter der Nummer 217 206 707 an Werktagen zwischen 9:00 und 19:00 Uhr vereinbaren.
Nachdem Sie Ihren Wohnsitz in Portugal genommen haben, müssen Sie die Finanças über Ihre Statusänderung und Ihre portugiesische Adresse informieren. Dies kann auf die gleiche Weise wie im vorherigen Fall erfolgen, allerdings ist hierfür ein gesetzlicher Vertreter nicht erforderlich.
WEBSEITE DER FINANÇAS
Wenn Sie erst einmal Ihre Steuernummer haben, können Sie auf der Website der Finanças Ihre persönliche Seite beantragen. Gehen Sie dazu auf www.portaldasfinancas.gov.pt, wählen Sie Registar-se rechts oben und geben die Einzelheiten ein (Die Übersetzungsfunktion des Browsers kann helfen). Nach dieser Registrierung wird Ihnen dann Ihr Passwort (senha) an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt. Mit dem Passwort können Sie vieles online machen, wie z.B. die Kfz-Steuer bezahlen, die EkSt.-Erklärung (IRS) einreichen, Adresse ändern usw.
ERSTBEANTRAGUNG
Sie brauchen einen Identitätsnachweis (Residência). Sie brauchen auch einen Wohnsitz-Nachweis (Stromrechnung o.ä.). Für nichtansässige Ausländer kann dies entweder ein Personalausweis eines EU - Staates oder ein Pass sein.
Seien Sie sich darüber klar, daß die Verantwortung für Empfang und Beantwortung aller Mitteilungen des Finanzamtes bei Ihnen liegt. Jede Mitteilung des Finanzamtes über Steuern oder Rechnungen wird an die angegebene Adresse gehen.
Hinweis
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