M04D -Fahrzeugeinfuhr

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Dauernde Einfuhr
Der einfachste Weg, zu einem Fahrzeug mit gültigen portugiesischen Papieren zu kommen, ist, eines bei einem zugelassenen Händler zu kaufen, der es für Sie zulässt. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, Kundendienst, Garantien und Ersatzteile in nächster Nähe zu haben. Jedoch ist die Einfuhr möglich, und sie kann für neu Zugezogene Steuervorteile haben, wenn sie den Fahrzeug mehr als 6 Monate besitzen.

Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug darf pro Kalenderjahr nicht länger als 6 Monate (in Folge oder unterbrochen) in Portugal verbleiben, bei längerer Dauer muss es durch Import legalisiert werden. 

Personen, die vor ihrer Ankunft in Portugal mindestens 6 Monate in einem anderen Land gewohnt haben und dies beweisen können (z.B. durch Versorgerrechungen), können unter gewissen Umständen von der Einfuhrsteuer (Imposto Sobre Veículos, ISV) befreit werden, beim Importieren eines eigenen Fahrzeugs, das in demselben Land zugelassen ist. Schwerbeschädigte, die ihren Wohnsitz nach Portugal verlegen oder schon hier leben, können ebenfalls befreit werden. 

Neu Zugezogene müssen das Fahrzeug im Land ihres letzten Wohnsitzes gekauft haben, es darf nicht steuerbefreit gewesen sein, und es muss mindestens 6 Monate vor dem Umzug (es gilt das Datum auf der Abmeldebescheinigung des bisherigen Wohnsitzes) im  eigenen Besitz gewesen sein. Bei Verlegung des Erstwohnsitzes nach Portugal muss der Erstwohnsitz im Ursprungsland aufgegeben werden, und zwar bevor man in Portugal Resident wird. Die Steuerbefreiung muss innerhalb  von 12 Monaten nach der Abmeldung vom bisherigen Wohnsitz beantragt und abgeschlossen sein.

Der Antrag kann nur online gestellt werden, indem die Fahrzeug-Zollerklärung (Declaração Aduaneira de Veículo, DAV) ausgefüllt wird. Hierfür benötigt man das Passwort (Senha) der Webseite des portugiesischen Finanzministeriums Portal das Finanças. Das Verfahren kann dadurch kompliziert sein, dass die finanças-Webseite nur auf Portugiesisch verfügbar ist, und das Importverfahren hat viele Fachbegriffe, daher empfehlen wir Mitglieder, einen Agenten zu beauftragen, der bei diesem Verfahren hilft. Wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt, ist es zwingend erforderlich, einen Agenten (Import/Export-Agent – auf Portugiesisch Despachante) in den Prozess eingebunden zu haben.

Wird ein Fahrzeug unter Befreiung von der ISV importiert, so kann es nur bis höchstens 12 Monate nach Abschluss der Einfuhr verkauft werden, andernfalls wird diese Steuer in voller Höhe fällig, dazu kommt noch eine Geldstrafe.

Wenn Sie ein Fahrzeug ohne ISV-Befreiung einführen möchten, müssen Sie innerhalb von 20 Tagen nach der Einreise des Fahrzeugs in Portugal eine Registrierung beim Zoll vornehmen.

Portugiesische Zulassung (matrícula) 
Das IMT (Instituto da Mobilidade e dos Transportes) ist die staatliche Zulassungsstelle, sie registriert die Eigentümer und Fahrzeug und vergibt die Autonummern. 

Portugiesische Nummernschilder für ein früher im Ausland gemeldetes Fahrzeug werden nur ausgegeben, wenn die technischen Daten den portugiesischen und/oder EU - Standards entsprechen. Dies wird im Certificado de Conformidade (nur von EU-Ländern ausgestellt) bestätigt. Wenn Sie dieses Zertifikat nicht haben, müssen Sie einen Datenabgleich  (homologação) besorgen, der die Übereinstimmung mit den portugiesischen Standards bescheinigt.

Wenn das Modell keine port. Typzulassung hat, aber in einem anderen EU - Land zugelassen war, dann wird das Original oder eine beglaubigte Kopie der Zulassungsbescheinigung des Herstellers aus diesem Land verlangt. Ebenfalls nötig ist eine IPO-Inspektion (= TÜV) in einem zugelassenen Prüfzentrum. Für Motorräder schließt diese einen Lärmtest ein. 

Nach Vorlage der Dokumente wird eine Inspektion durchgeführt, um die Fahrzeug- und Motornummer, die Zahl der Sitzplätze sowie die Übereinstimmung der Beleuchtung und der Sicherheitseinrichtungen mit den portugiesischen Standards zu bestätigen. Diese Inspektion kann im Moment nur in bestimmten Inspektionszentren (Centro de Inspecção Classe B) durchgeführt werden. Sie finden sie im PDF atividade 228 centros.

Agenturen

Zahlreiche Einrichtungen können die Fahrzeug-Zulassung erledigen, z.B. der portugiesische Automobilclub (Automóvel Clube de Portugal, ACP), Zollagenten (Despachante Oficial) und Serviceagenturen. Sie können für Agenturen unter Agências de Documentação und Despachante Oficial online suchen, einige finden Sie auch im afpop ADvantage Verzeichnis auf der CONNECT Webseite.

Autosteuer (Imposto Sobre Veiculos, ISV) 
Diese Fahrzeugsteuer ist eine Anmeldesteuer, die einmalig bei der Erstregistrierung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeug in Portugal fällig wird.

Die ISV errechnet sich aus zwei Faktoren: Hubraum und CO2-Emission des Fahrzeuges. Für gebrauchte importierte EU Fahrzeuge gibt es einen Nachlass. Ein Fahrzeug gilt als gebraucht, wenn es mehr als 6.000 km und länger als 6 Monate im Herkunftsland gelaufen ist – trifft nur eine dieser Voraussetzungen zu, gilt das Fahrzeug als neu. Dieser Nachlass hängt vom Alter des Autos ab.

Ab 2025 werden aus EU-Ländern importierte Gebrauchtwagen genauso besteuert wie in Portugal erstmals zugelassene Neufahrzeuge. Für Fahrzeuge, die aus einem EU-Land kommen, gibt es bei der Einfuhr eines Gebrauchtwagens einen Rabatt, der je nach Alter des Fahrzeugs zwischen 10 % und 80 % liegt - je älter das Fahrzeug, desto höher der Rabatt. Bislang wurde dieser Rabatt für jede Komponente unterschiedlich gewährt. Ab 2025 wird der Rabatt jedoch einheitlich auf beide angewandt, wodurch die der Umweltkomponente verringert werden. Diese Änderung kommt vor allem Autos mit höheren Emissionen zugute.

Für in der EU zugelassene Plug-in-Hybrid-Pkw wird ein Satz von 25 % gelten (s.u.). 

Auf der portugiesischen Zollwebsite (Portal das Finanças) steht ein ISV-Simulator zur Verfügung, der den ISV für ein Fahrzeug berechnen kann. Die Anleitung und Informationen zur Durchführung dieser Simulation finden Sie in unserem Fact Sheet 21 - ISV Simulator (nur auf Englisch). Für diesen Simulator benötigen Sie Ihr persönliches Passwort für die Finanças-Webseite.

Die ISV für den Import von Wohnmobilen (Tabelle B) hat 2025 einen auf 60 % reduzierten Satz, steigt aber 2026 auf 80 %, 2027 auf 100 %. 

Beim Import eines Nicht-EU-Fahrzeugs – IVA und Zollsteuern
Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land fallen zusätzlich IVA und Zollsteuern (taxa aduaneira) an.

Während der ISV den Fahrzeugwert nicht berücksichtigt, da dieser nur anhand des Hubraums und des CO2-Ausstoßes berechnet wird, hängt der zu zahlende Betrag für Zollgebühren und IVA direkt vom Fahrzeugwert ab, weil die berechnete Steuer ein Prozentsatz des Wertes ist.

Der auf der Kaufrechnung ausgewiesene Betrag ist der Wert, der für die IVA-Berechnung und Zollgebühren berücksichtigt wird. Beim Kauf von einer Privatperson handelt es sich um den auf der Verkaufsvertrag ausgewiesenen Wert. Liegt Ihnen dieser nicht vor, reicht grundsätzlich ein Zahlungsbeleg (Überweisungsnachweis). Wenn es in bar war, können Sie dies angeben, aber wenn der Zoll (Alfandega) den Wert für zu niedrig hält, kann er entscheiden, den Marktwert anzunehmen.

Beispiel:

Wenn auf Rechnung oder Verkaufsvertrag angegeben ist, dass das Fahrzeug 10.000 Euro gekostet hat, wird es wie folgt berechnet:

Zollgebühren 10 % = Fahrzeug 10.000 Euro x Gebühr 0,1 = 1.000 Euro

IVA 23% = (Fahrzeug 10.000 Euro + Zoll 1.000 Euro) x Steuer 0,23 = 2.530 Euro 

Die IVA beträgt immer 23%.

Der Zoll kann je nach Fahrzeugtyp und Herkunftsland zwischen 0% und 10% liegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Zollgebühren und IVA aus der Summe aller Kosten berechnet werden, nicht nur aufgrund der Kosten des Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug beispielsweise per LKW ankam und diesen Transport bezahlt war oder Sie eine Transportversicherung bezahlt haben, werden diese Kosten auch bei der Berechnung von Zoll und IVA berücksichtigt.

Wenn Sie als Neu-Resident in Portugal ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land importieren und die ISV-Befreiung beantragen, können Sie auch eine Befreiung von IVA und Zoll beantragen.

Dokumente, die im allgemeinen für die Einfuhr von ausländischen Fahrzeugen für Alfandega und IMT benötigt werden:

  • Europäische Typgenehmigung (Certificado de Conformidade, COC) 

  • Technische Inspektion (TÜV) in einem Prüfzentrum der Klasse B

  • Original-Fahrzeug-Papiere 

  • Fahrzeug-Zollerklärung (Declaração Aduaneira de Veículo, DAV)

  • Portugiesische Steuernummer (Número de Identificação Fiscal)           

  • Pass oder Personalausweiss

  • Führerschein

  • Certificado/Cartão de Residência

Für die Steuerbefreiung brauchen Sie normalerweisse außerdem:

  • Offizielle Abmeldung aus dem Heimatland (oder vom Konsulat)

  • Rechnung für den Kauf des Fahrzeugs, darin angegeben der Kaufpreis und der Kilometerstand beim Kauf

  • Bestätigung der finanças, dass in den letzten drei Jahren in Portugal keinerlei Einkünfte erzielt wurden

  • Fahrzeug-Brief, in dem der Importierende für mind. die letzten 6 Monate als Eigentümer eingetragen sein muss

  • Versorger-Rechnungen aus dem Herkunftsland auf Ihren Namen für die letzten 6 Monate

  • Vollmacht, mit der der Zoll Ihren Status bei Finanzamt und Sozialversicherung überprüfen kann.

 

Hier ein Beispiel in Portugiesisch:

Eu (Name) abaixo assinado, residente em (Adresse), contribuinte nº (Steuernummer), portador do BI/Passaporte nº (Passnummer) autoriza a Alfandega de ..... (Sitz der regionalen Zollbehörde, für die Algarve = Faro) a proceder a consulta da minha situação tributária e contribuitiva nos termos da Dec. Lei nº 114/2007 de 19 de Abril.

Data: (Datum)

Assinatura: (Unterschrift)

Elektrische Autos (100% elektronisch)
Wenn das Elektroauto aus einem EU-Land importiert wird, ist es vollständig von der ISV befreit, d.h. Sie zahlen in Portugal keine Steuern, sofern die Mehrwertsteuer im Herkunftsland gezahlt wurde und es als Gebrauchtwagen gilt.

Bei Importen aus einem Land außerhalb der EU hängen die Steuerkosten vom Herkunftsland ab. Sie zahlen keine ISV, aber Zoll und IVA.

Auch Hybride, Plug-in-Hybride, Erdgasfahrzeuge (NG/CNG/LNG) und 7-Sitzer können unter bestimmten Umständen von einer Steuerermäßigung profitieren.

Für Plug-in-Hybridfahrzeuge, die zwischen dem 1.1.2015 und dem 31.12.2020 in der EU zugelassen wurden, gilt nun der Plug-in-Rabatt (25 % des ISV), sofern sie eine elektrische Mindestreichweite von 25 km haben (2024 waren es 50 km).

Kinderreiche Familien zahlen nur dann 50 % des ISV, wenn Sie die nachstehenden Kriterien* erfüllen. Personen mit einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 60 % sind von der Zahlung der ISV befreit.

* Um von der Befreiung profitieren zu können, muss:

  • das Auto mehr als 5 Sitzplätze haben

  • es ein PKW (ligeiro) sein

  • der CO2-Ausstoß von NEFZ-Fahrzeugen NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) unter 150 g/km  liegen

  • der CO2-Ausstoß von WLTP-Fahrzeugen (WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure)  darf bei Diesel bis zu 160 g/km und bei Benzin bis zu 180 g/km  betragen

  • die Familie aus mehr als drei abhängigen Personen bestehen oder aus drei abhängigen Personen, von denen zwei unter 8 Jahre alt sind

  • der Antrag im voraus gestellt werden.       

  • Die Befreiung darf 7.800 € nicht überschreiten (alle darüber hinausgehenden Beträge müssen bezahlt werden).

  • Es kann nur ein Fahrzeug pro Familie befreit werden.

  • Das Fahrzeug darf im ersten Jahr nicht verkauft werden.

  • Wenn das Auto vor Ablauf von 5 Jahren verkauft wird, muss die ISV für die verbleibende Zeit bezahlt werden

  • Die Befreiung kann nur alle 5 Jahre beantragt werden (außer wenn das Auto gestohlen wurde oder einen Unfall hatte).

 

 

 

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Hinweis

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