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Freitag 20. Februar 2026

Mitteilungsfristen für Änderungen im Haushalt
Die Zusammensetzung Ihres Haushalts muss für IRS-Zwecke bis zum 2. März 2026 bei den Finanças aktualisiert werden, wenn sich im vergangenen Jahr Änderungen ergeben haben, wie z. B.:

• Geburt

• Heirat

• Scheidung

• Änderung der elterlichen Vereinbarung

• Tod eines  Lebenspartners 

• Wechsel des ständigen Wohnsitzes.

Stichtag ist der 31. Dezember 2025.

Die Meldung von Änderungen ist wichtig, um korrekte Steuerabzüge bzw. die automatische IRS zu ermöglichen.

Danach haben Steuerzahler bis Ende Februar Zeit (2026 wegen des Wochenendes bis zum 2. März), um Rechnungen für im Vorjahr angefallene Ausgaben einzusehen, zu registrieren oder zu bestätigen (siehe e-Fatura). Weitere Informationen finden Sie im afpop - Informationsbulletin T01 – IRS.

IUC-Regeln genehmigt
Das Parlament hat den Vorschlag der Regierung zur Vereinfachung der Zahlung der Kfz-Steuer (IUC) genehmigt. 

2026 zahlen Sie Ihre Kfz-Steuer weiterhin im Monat der Zulassung.

2027 gibt es eine Übergangsphase, damit sich die Steuerzahler an die neuen Regeln gewöhnen können. Sie zahlen eine einzige Rate im Oktober 2027, wenn der Steuerbetrag 500 € oder weniger beträgt, oder 2 Raten im Juli und Oktober, wenn der Steuerbetrag mehr als 500 € beträgt.

Ab 2028:

Die IUC wird im April von den Fahrzeughaltern gezahlt, wobei die Möglichkeit einer Ratenzahlung unter folgenden Bedingungen besteht:

• In einer einzigen Rate im April, wenn die IUC bis 100 € beträgt

• In 2 Raten in den Monaten April und Oktober, wenn die IUC zwischen 100 € und 500 € beträgt

• In 3 Raten, in den Monaten April, Juli und Oktober, wenn der Betrag 500 € übersteigt.

Diese Änderungen führen zu keiner Erhöhung der Steuer und sollen den Bürgern mehr Planungssicherheit bieten. Weitere Informationen finden Sie im afpop - Informationsbulletin M03.

Verzögerung bei der Einführung des EES?
Sie haben möglicherweise gelesen, dass sich die Einführung des EES (des neuen Einreise-/Ausreisesystems der EU) bis September verzögert. In einer offiziellen Pressekonferenz stellte Markus Lammert, Sprecher der Kommission, klar: Nach dem offiziellen Einführungstermin am 10. April 2026 können die Mitgliedstaaten den Betrieb des EES vorübergehend für 90 Tage aussetzen. Diese Aussetzung kann um weitere 60 Tage verlängert werden, sodass sie den Zeitraum von Juli bis September abdeckt.

Die Kommission betonte, dass sich dadurch nichts an dem offiziellen Enddatum 9. April 2026 der schrittweisen Einführung ändert.

Die Ankündigung der Kommission folgt auf zahlreiche Berichte über technische Schwierigkeiten, Personalmangel und lange Warteschlangen, die durch die Einführung des EES verursacht wurden.

Das EES gilt für Nicht-EU-Bürger für Reisen zu einem Kurzaufenthalt in ein europäisches Land, das das EES nutzt, und Sie entweder:

  • ein Visum für einen Kurzaufenthalt besitzen oder
  • kein Visum benötigen, um sich dort maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufzuhalten.

EU beendet Zollfreiheit für kleine Online-Käufe
Die Europäische Union hat neue Vorschriften verabschiedet, mit denen die derzeitige Zollbefreiung für kleine Pakete im Wert von weniger als 150 € abgeschafft wird. Die Änderung betrifft vor allem Waren, die online von außerhalb der EU gekauft werden.

Derzeit können kleine Pakete ohne Zahlung von Zöllen in die EU eingeführt werden, was laut EU zu unlauterem Wettbewerb für europäische Unternehmen führt. Nach den neuen Vorschriften werden alle Waren, die in die EU eingeführt werden, künftig zollpflichtig sein.

Ein neues europäisches Zoll-Datenzentrum, das voraussichtlich 2028 in Betrieb genommen wird, wird das System verwalten. Bis dahin werden die EU-Mitgliedstaaten eine vorübergehende Pauschalgebühr von 3 € für jede Produktkategorie in Paketen mit einem Wert von weniger als 150 €, die direkt an Verbraucher versandt werden, erheben.

Ab dem 1. Juli wird die Gebühr pro Produktkategorie berechnet. Ein Paket, das beispielsweise ein Seidenhemd und Wollhemden enthält, würde als zwei verschiedene Kategorien gelten, was eine Gesamtgebühr von 6 € bedeuten würde.

Die EU geht davon aus, dass das neue System die Einnahmen sowohl für die Union als auch für die nationalen Regierungen erhöhen wird, da die Zölle zwischen ihnen aufgeteilt werden. Die Maßnahme ist unabhängig von einer vorgeschlagenen Bearbeitungsgebühr, die noch diskutiert wird.

Nach Angaben der Europäischen Kommission hat sich die Zahl der in die EU eingeführten Kleinsendungen seit 2022 jedes Jahr verdoppelt. Allein im Jahr 2024 kamen 4,6 Milliarden solcher Sendungen in der EU an, davon 91 % aus China.

Die EU setzt die Verhandlungen über umfassendere Reformen ihres Zollsystems fort, darunter die Schaffung einer neuen EU-Zollbehörde.

Katastrophenzustand – Verlängerung der Steuerfristen
Steuerzahler mit Steuerwohnsitz im Bereich der von der Erklärung des Katastrophenzustandes betroffenen Stadtverwaltungen, deren Fristen für die Erfüllung ihrer Steuer-, Melde- und Zahlungspflichten zwischen dem 28. Januar und dem 31. März 2026 liegen, erhalten eine Fristverlängerung bis zum 30. April 2026. Ein Antrag muss nicht gestellt werden, es reicht aus, die Verpflichtungen innerhalb der neuen Frist zu erfüllen.

Diese Frist gilt auch für Steuerzahler, deren zugelassener Steuerberater sein offizielles Büro in den betroffenen Gemeinden hat, sofern dieser sich bei der Einreichung der Unterlagen auf diese Situation beruft.

Weitere Unterstützungsmaßnahmen finden Sie HIER (auf Portugiesisch, aber Sie können den Übersetzer Ihres Browsers verwenden). 

Warnung der Segurança Social
Im Namen der Segurança Social (Sozialversicherung) werden betrügerische Nachrichten versandt. Diese  enthalten in der Regel einen Link zu einer gefälschten Webseite, die das offizielle Portal der Segurança Social imitiert und behaupten, dass der Empfänger ausstehende Schulden habe, und fordern unter Androhung von Zinsaufschlägen oder zusätzlichen Kosten zur sofortigen Zahlung auf.

Wenn Sie eine solche Nachricht erhalten, klicken Sie nicht auf den Link und geben Sie keine persönlichen oder Bankdaten an. Es handelt sich hierbei um einen Phishing-Versuch, bei dem vertrauliche Informationen gestohlen oder unter Missbrauch der Identität der Sozialversicherung Geld erpresst werden soll.

Die Segurança Social versendet keine Links und fordert keine Bankdaten per E-Mail an. Aktualisierungen der IBAN-Daten oder anderer persönlicher Informationen dürfen nur über das offizielle Portal der Segurança Social nach sicherer Anmeldung mit Ihrem Passwort vorgenommen werden. Im Zweifelsfall sollten Bürger ausschließlich offizielle Kanäle der Segurança Social konsultieren.

Neue Öffnungszeiten des afpop - Büros
Ab dem 2. März gelten für das afpop - Büro neue Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

Freitag:  9:00 – 13:30 Uhr, nachmittags geschlossen.

Aufgrund der geänderten Öffnungszeiten werden die Neues von afpop - Lageberichte künftig mittwochs verschickt, der nächste also am 4. März.

Neue afpop - E-Mail-Adressen
Marisa, Mitglied unseres afpop-Mitgliederservice-Teams, hat eine neue E-Mail-Adresse: support@afpop.com (apoio@afpop.com wird in Kürze gelöscht). Auch Ellen hat eine neue E-Mail-Adresse: ask@afpop.com (projectsupport@afpop.com wird in Kürze gelöscht). Aber info@afpop.com (Karina) und members@afpop.com (Cátia) bleiben unverändert.

AIMA-Verlängerungsportal (Nicht-EU): April 2026
Das Verlängerungs-Portal steht nun auch für die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen zur Verfügung, die im April 2026 ablaufen. Weitere Einzelheiten in den letzten Lageberichten. Das Portal ist nur für Residências verfügbar, die zwischen Juli 2025 und April 2026 abgelaufen sind bzw. ablaufen werden. 

Residência-Erneuerung für EU-Bürger und Familienangehörige – Erinnerung 
Die AIMA hat in ihrem Kontaktformular eine Option für Anträge auf Verlängerung der Residência-Karten und -Zertifikate für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen (CRUE) hinzugefügt. Diese Option gilt für Karten und Zertifikate, die bereits abgelaufen sind oder in Kürze ablaufen. 

Das Kontaktformular finden Sie hier: https://contactenos.aima.gov.pt/contact-form  

Wählen Sie: Topic Type Community Residence Card und dann den Subtopic Type, der Ihrer spezifischen Anfrage entspricht. 

Wenn Sie Probleme mit der englischen Version haben, versuchen Sie es mit der portugiesischen: Wählen Sie: “Tipo de AssuntoCartão de Residência UE und dann den “Subtipo de Assunto”, der Ihren speziellen Bedürfnissen entspricht.

 

Jahreshauptversammlung (JHV) – Erinnerung 

Die 38. Jahreshauptversammlung findet am Samstag, dem 21. März 2026, statt. Mitglieder können die Unterlagen zur JHV und die Abstimmungsformulare auf der afpop - Webseite herunterladen oder ab jetzt beim afpop- Büro anfordern. Briefwahlunterlagen und Vollmachtserklärungen müssen bis Donnerstag, den 19. März 2026, im afpop - Büro eingegangen sein. Weitere Informationen finden Sie im  Februar-UPDATE.

Zweigbüros

Wenn Sie Rat oder Hilfe benötigen, ein neues Mitglied einführen möchten, Ihren Beitrag bezahlen wollen oder einfach nur eine Frage haben, kommen Sie bitte bei uns vorbei. Wir bitten Sie, unter info@afpop.com oder 282 458 509 einen Termin zu vereinbaren und uns über Ihr Anliegen zu informieren, damit die Mitarbeiterinnen sich vorbereiten können. 

  • Almancil: Dienstag, 24. Februar von 10:00 - 12:30 Uhr in den Räumen von MEDAL Seguros
  • Lagos: Mittwoch, 25. Februar von 10:00 – 12:30 Uhr im Gebäude von MediLagos in der Rua José Ferreira Canelas (hinter der Câmara
Members only
Yes
Disclaimer

Hinweis

afpop geht in gutem Glauben davon aus, dass alle veröffentlichten Informationen richtig und korrekt sind, nachdem alle vorhandenen Möglichkeiten zur Bestätigung ausgeschöpft wurden. Jedoch ist afpop nicht dazu berechtigt, irgendwelche fachlichen Ratschläge, Empfehlungen oder Informationen zu erteilen, noch ist es gesetzlich dazu in irgendeiner Weise verpflichtet. afpop lehnt daher jede Verantwortung für mögliche Schäden ab, die direkt oder indirekt Mitgliedern oder Nicht-Mitgliedern aus angeblich inkorrekten oder irreführenden Ratschlägen, Empfehlungen oder Informationen entstehen könnten und empfiehlt allen Mitgliedern nachdrücklich, für alle fachlichen Fragen stets die Dienste von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten in Anspruch zu nehmen; allein diese Fachleute sind verantwortlich für mögliche Schäden, die aus ihrer Tätigkeit erwachsen könnten, einschließlich ihrer fachlichen Meinungen, die in unseren Publikationen veröffentlicht sein mögen.