
Auf dem Gepäckträger (der nicht auf der Anhängerkupplung aufliegt)
Je nach Trägermodell können bis zu 4 Fahrräder transportiert werden.
- Fahrräder dürfen die Breite der Seitenspiegel nicht überschreiten (oder wenn dies der Fall ist, ist eine besondere Genehmigung erforderlich, die jährlich erneuert wird).
- Lichter, Reflektoren und Nummernschilder dürfen nicht verdeckt werden. Das Nummernschild und die Beleuchtung des Fahrzeugs müssen deutlich sichtbar sein. Ist dies nicht der Fall, muss eine Signalplattform hinzugefügt werden.
- Die Gesamtlänge der Fahrräder darf 45 Zentimeter über das Fahrzeug hinaus nicht überschreiten.
Auf dem Dach
Obwohl das Dach die Form des Fahrradtransports ist, für die die wenigsten Regeln gelten, gibt es dennoch Folgendes:
- Längenbeschränkung: 0,55 Meter nach vorne und 0,45 Meter nach hinten an den äußersten Punkten des Fahrzeugs.
- Breitenbegrenzung: die des Autos.
- Höhenbeschränkung: darf 4 Meter nicht überschreiten.
Der Fahrradträger muss von der EU zugelassen sein.
In Portugal müssen nach hinten ragende Fahrradträger, mit oder ohne Fahrräder, immer mit einem reflektierenden Warnschild aus Aluminium oder Kunststoff vom Typ P2, also weiß mit 3 roten Diagonalstreifen, versehen sein (erhältlich in Drogarien und Baumärkten).
An Fahrzeugkombinationen wie PKW oder Wohnmobil mit Wohnwagen oder Anhänger, die länger als 12 m sind (inkl. Fahrradträger), müssen ECE 70-Kennzeichnungsschilder angebracht sein. Dabei handelt es sich um reflektierende gelbe Schilder mit rotem Rand. Dies gilt jedoch nicht für Sie, wenn Sie ein normales Auto haben.
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